Emmi®-Pet

Ultraschallzahnbürste für Tiere

Prüfnummer: 2016-10-011 AntragstellerIn: Emmi Ultrasonic GmbH
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201610011

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 13.06.2016

  • Das Produkt dient der Zahnreinigung für Hunde und ist gemäß Bedienungsanleitung unter Einhaltung der Sicherheitshinweise bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Der/die Tierhalter/in muss den Hund vor Gebrauch des Produktes an die Zahnreinigung mit dem Gerät gewöhnen. Dabei ist der Hund schrittweise an die Zahnpasta, das Gerät (Handteil mit Bürstenaufsatz) und den Reinigungsvorgang zu gewöhnen.
  • Bei der Gewöhnung des Hundes an die Zahnreinigung sowie beim späteren Gebrauch ist auf tierschutzkonformen Umgang mit dem Hund zu achten und sind daher Methoden der positiven Motivation einzusetzen.
  • Wenn ein Hund trotz sachkundiger Gewöhnung ängstlich oder aversiv auf die Zahnreinigung reagiert, ist der Reinigungsvorgang umgehend abzubrechen.
  • Es wird empfohlen an einer Stelle für 5 bis 10 Sekunden zu verweilen. Die gesamte Dauer der Zahnreinigung soll max. 3 bis 5 Minuten dauern. Es wird eine regelmäßige Anwendung empfohlen, d.h. ein bis dreimal pro Woche. Alle zeitlichen Vorgaben sind jedoch auf den einzelnen Hund abzustimmen und je nach Verhalten des Hundes gegebenenfalls kürzere Dauern anzuwenden.
  • Das Produkt ersetzt nicht den Besuch beim Tierarzt. Es wird empfohlen, den Zustand der Zähne und der Maulschleimhaut regelmäßig durch einen Tierarzt kontrollieren zu lassen. Im Falle bereits bestehender Veränderungen an Zähnen oder Maulschleimhaut ist vor dem Einsatz der Emmi®-Pet eine Zahnkontrolle bzw. Zahnsanierung durch den Veterinär durchführen zu lassen.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Emmi Ultrasonic GmbH

Gerauer Straße 34
64546 Mörfelden-Walldorf

Deutschland

http://www.emmi-pet.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.