Hundemäntel

"Regenjacke Solid, Wintermantel Prime, Mantel Prime, Wintermantel Explore, Wintermantel Brizon, Wintermantel Rimont, Mantel Aston" (Trixie Artikelnummer 67770-67776, 67760-67766, 67840-67847, 67941-67948, 67441-67449, 67451-67458)

Prüfnummer: 2018-10-019 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201810019

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 08.11.2018

  • Die Produkte dienen als Funktionsbekleidung für Hunde, welche unter entsprechenden Umständen (Witterung, kleiner Hund, alter Hund etc.) den Hund vor Kälte und Nässe schützen soll.
  • Die Hundejacken müssen in der Größe/Länge dem Hund angepasst sein (gemessen an Bauchumfang und Rückenlänge).
  • Es ist verboten, mit dem Produkt einem Hund ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder ihn in schwere Angst zu versetzen.
  • Die Hundejacke darf nie so eng anliegen, dass der Körper des Hundes eingeengt wird oder Scheuerstellen entstehen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass der Hund durch das Produkt nicht verletzt oder in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 20.10.2020

Das Gutachten wurde um die Produkte Wintermantel Rimont (Trixie Artikelnummer 67441-67449) und Mantel Aston (Trixie Artikelnummer 67451-67458) ergänzt. Es gelten die Verwendungsbedingungen aus dem Gutachten vom 08.11.2018.

Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.