Schnüffelteppich / Junior Schnüffelteppich

Strategie-Spiele für Hunde und Katzen: Schnüffelteppich (Artikelnummer 32037) und Junior Schnüffelteppich (Artikelnummer 32039)

Prüfnummer: 2018-15-017 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201815017

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 08.11.2018

  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Produkte dienen zum Spielen von Hunden und Katzen unter ständiger Aufsicht des Tierhalters / der Tierhalterin.
  • Der / die Tierhalter / in muss eingreifen, wenn das Tier z.B. anfängt, die Spiele zu zerbeißen, besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert oder mit den Krallen hängen bleibt.
  • Der / die Tierhalter / in soll mit dem Tier spielen, Geduld mit dem Tier haben und das Tier unterstützen, wenn dieses ohne Hilfe im Spielablauf nicht mehr weiterkommt.
  • Das Spielen mit den Produkten soll zeitlich begrenzt erfolgen, damit das Interesse erhalten bleibt und Stress / Frustration beim Tier vermieden werden.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 20.07.2020

Das Gutachten wurde um das Produkt Junior Schnüffelteppich (Trixie Artikelnummer 32039) ergänzt. Es gelten die Verwendungsbedingungen aus dem Gutachten vom 08.11.2018.

Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Nach Tierart suchen: Hunde, Katzen | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.