ENRO und ENRO plus – Entmistungsroboter/Spaltenroboter

Der Entmistungsroboter ENRO ist ein mobiler autonomer Entmistungsroboter für Spaltenböden mit PC Routenplanung.

Der Entmistungsroboter ENRO plus der Firma SCHAUER Agrotronic GmbH ist eine weiterentwickelte Variante des bereits begutachteten ENRO für Laufflächen in Rinderställen.

Prüfnummer: 2016-03-013 AntragstellerIn: SCHAUER Agrotronic GmbH
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201603013

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.10.2016

  • Das Produkt dient der Säuberung / dem Abschieben von Spaltenböden und tlw. planbefestigten Flächen in Rinderställen.
  • Die Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers sind strikt zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Rinder durch das Produkt nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Das Produkt darf nur bei adulten / entsprechend großen Rindern eingesetzt werden. Kälber dürfen mit dem Gerät nicht in Kontakt kommen. Kühe um die Geburt müssen in einem vor dem Produkt geschützten Bereich (z.B. Abkalbebox) untergebracht werden.
  • Eine schrittweise Eingewöhnung an das neue Produkt ist durchzuführen: Zuerst bloßes Aufstellen des unbewegten Geräts im Tierbereich, später einfache, langsame Routen bis alle Tiere sich an das Produkt gewöhnt haben.
  • Bei der Routenplanung des Geräts ist auf maximale Sicherheit der Tiere zu achten:
  • Im Tierbereich bei Anwesenheit der Tiere langsame Fahrgeschwindigkeit von max. 4-5 m/min empfehlenswert
  • Keine Fahrten bei hohem Tierverkehr (z.B. Fütterung, Zusammentreiben zum Melken)
  • Keine Fahrten bei im Fressgitter fixierten Tieren
  • Routen nicht senkrecht auf Liegeboxen zu
  • Bei Bedarf die Schwanzenden der Kühe pflegen, sodass keine Kotplaques oder zu lange Haare an den Schwanzspitzen sind
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten anzeigen (PDF)

Ergänzungsgutachten vom 07.07.2023

Für den ENRO plus sind die Verwendungsbedingungen des ENRO (Tierschutz-Kennzeichen 2016-03-013, Gutachten vom 03.10.2016) einzuhalten und folgende zusätzliche zu beachten:

  • Der Abwurfbereich des Geräts ist gesichert außerhalb des Tierbereichs zu positionieren und der Schacht ist mit einem entsprechenden Sicherheitsgitter zu versehen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

SCHAUER Agrotronic GmbH

Passauerstraße 1
4731 Prambachkirchen

http://www.schauer-agrotronic.com/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.