Käfige für Katzen und Hunde von Schlievet GmbH

Tierkäfige für Katzen und Hunde in tierärztlichen Praxen, Kliniken, Universitäten, Tierheimen (dort insbesondere Katzen Quarantäne) - keine Privat-Anwendungen

Prüfnummer: 2016-15-012 AntragstellerIn: Schlievet GmbH
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201615012

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 21.06.2016

  • Das Produkt dient der vorübergehenden Unterbringung von Katzen und Hunden in Krankenstationen von tierärztlichen Praxen oder Kliniken sowie Tierheimen bzw. zur vorübergehenden Unterbringung von Katzen in Quarantäneabteilungen von Tierheimen.
  • Die Käfighaltung von Hunden und Katzen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Für die Haltung von Hunden und Katzen in privater Obhut ist das Produkt nicht geeignet. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist sicherzustellen, dass Hunde und Katzen durch die Haltung in den Käfigen nicht in ihrem Verhalten gestört oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Die Käfige sind vor Neubesatz gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Schlievet GmbH

Nüchternbrunnweg 20
83627 Warngau

Deutschland

http://schlievet.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.