Erhöhte Ebenen mit Kunststoffrost Orion

Roste für Einsatz als anrechenbare Ebene für Masthühner und Biomasthühner

Prüfnummer: 2019-06-005 AntragstellerIn: Günter Niederl GmbH & Co KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201906005

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 19.03.2019

  • Die erhöhten Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion bieten schnell und langsam wachsenden Masthybriden eine zusätzliche erhöhte Fläche zur Nutzung an.
  • Der Tierhalter / die Tierhalterin muss den Tieren die erhöhten Sitzgelegenheiten spätestens ab dem 10. Tag (Einstallungstag = 1. Tag) und mindestens bis 15 Stunden vor dem Transport zum Schlachthaus (Abfahrt) zur Verfügung stellen.
  • Pro Orion-Rost (Maße 90 x 60 cm) kann die Fläche um 0,54 m2 erweitert werden, d.h. in einer Variante mit 16 Rosten ergibt sich eine nutzbare Fläche von 8,64 m2, in einer Variante mit 20 Rosten ergibt sich eine nutzbare Fläche von 10,80 m2 und in der einer Variante mit 24 Rosten eine nutzbare Fläche von 12,96 m2, usw. An den Enden der Ebenen werden Rostelemente als Aufstiegshilfe an ihrer Schmalseite in den Alurahmen der Ebenen eingehängt. Die schrägen Aufstiegshilfen werden als nutzbare Fläche gewertet.
  • Maximal können erhöhte Ebenen bestehend aus 19 Orion Rosten pro 100 m² Stallgrundfläche zur Verfügung gestellt werden, was einer Erweiterung der angebotenen Fläche um 10 % entspricht. Die rechnerisch ermittelte Anzahl erhöhter Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion ist auf die nächste ganze Sitzgelegenheit aufzurunden.
  • Die maximale Höhe der Ebenen (Oberfläche Streu bis Oberkante Rost) darf 45 cm nicht überschreiten.
  • Die maximale Besatzdichte von 30 kg/m² ist einzuhalten. Es ist eine Anrechnung der erhöhten Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion von max. 10 % dahingehend möglich, dass der Besatz in dem Ausmaß, in dem effektiv zusätzliche Fläche geboten wird, bis max. 10 % erhöht werden darf.
  • Bei der Einstallung ist so zu kalkulieren, dass der zusätzliche Puffer auch in vorhersehbaren Fällen, wie Tageszunahmen der Tiere sehr gut, die Mortalität der Herde unerwartet gering oder eine Schlachtverschiebung, ausreicht.
  • Es darf auch bei Einsatz zusätzlicher erhöhter Fläche durch die erhöhte Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion zu keiner Zeit, das heißt bei keinem Mastdurchgang, zu einer Überschreitung einer Besatzdichte von 33 kg/m² bezogen auf die Grundfläche kommen.
  • Die erhöhten Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion müssen so aufgestellt werden, dass die Tiere die Aufstiegshilfen gut erreichen können (genügend Abstand zwischen den niedrigen Enden) und dass für die Tiere keine Barriere zu anderen Ressourcen (Tränke, Fütterung) entsteht.
  • Vor jedem Neubesatz sind die erhöhten Ebenen für Masthühner mit dem Kunststoffrost Orion angemessen zu reinigen und desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass keine Tiere im niedrigen Bereich der Ebene festklemmen. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Günter Niederl GmbH & Co KG

Obergnas 59
8342 Gnas

https://www.stalleinrichtungen-niederl.at/

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Niederl Orion Erhöhte Ebene
Niederl Orion Erhöhte Ebene

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.