HüMo PLUS Kombi

Mobiler Stall für Legehennen (idF der Revision vom 22.08.2019)

Prüfnummer: 2019-06-013 AntragstellerIn: Stallbau Weiland GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201906013

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 29.05.2019

  • Das HüMo PLUS Kombi dient als mobile Stallung für Legehennen oder Masttiere und bietet den Tieren verschiedene Funktionsbereiche (Futter, Wasser, Nest, Sitzstangen, Scharrraum) auf mehreren Ebenen.
  • Bei der Haltung von Legehennen ist die begutachtete Version des HüMo PLUS Kombi für max. 353 Legehennen bzw. max. 299 Bio-Legehennen geeignet.
  • Bei der Haltung von Masthühnern ist die begutachtete Version des HüMo PLUS Kombi für max. 468 Masthühner bzw. max. 425 Bio-Masthühner geeignet.
  • Bei der Haltung von Masthühnern sind langsam wachsende Hybride einzusetzen, damit gewährleistet ist, dass die Tiere alle Bereiche des Stalles ausreichend nutzen können.
  • Die Einstreufläche muss den Tieren stets uneingeschränkt zugänglich sein. Ein Absperren des Scharrraumes ist bei der Voliere daher nicht gestattet.
  • Bei der Haltung von Legehennen müssen die Nester zur Hauptlegezeit der Tiere zur Gänze frei zugänglich sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass die händisch zu befüllenden Tröge immer mit adäquatem Hühnerfutter befüllt sind. Die Tröge müssen so aufgestellt werden, dass der horizontale Mindestabstand von 40 cm zum nächsten Trog und von 20 cm zu einer Wand oder sonstigem Hindernis nicht unterschritten wird.
  • Das HüMo PLUS Kombi ist mit Material von lockerer Struktur einzustreuen, welches den Tieren ermöglicht, ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Staubbaden, Picken, Scharren).
  • Durch geeignete Platzierung des HüMo PLUS Kombi ist sicherzustellen, dass die Ställe nicht zu stark geneigt werden (nutzbare Fläche darf höchstens 14 % [= 8°] Neigung aufweisen). Alle Bereiche des Stallbodens müssen stets Einstreumaterial aufweisen.
  • Vor jedem Neubesatz ist das HüMo PLUS Kombi angemessen zu reinigen und desinfizieren.
  • Bei der Haltung von Legehennen wird empfohlen, Junghennen aus einer Aufzucht in Volieren zu verwenden.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
  • Die Berechnung und die Ausführungen in Hinblick auf die biologische Haltung von Legehennen im Rahmen dieses Gutachtens erfolgt gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens gültigen Fassung). Es wird hierfür keine Gewähr übernommen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Stallbau Weiland GmbH & Co. KG

Hilberlachestraße 8
37242 Bad Sooden - Allendorf

Deutschland

https://www.huehnermobil.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.