Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz ist eine aufgrund von § 18 Abs. 6 iVm. § 18a Abs. 1 Tierschutzgesetz eingerichtete unabhängige Stelle. Sie dient als zentrale Informations- und Begutachtungsstelle im Bereich des Tierschutzes. Örtlich angesiedelt ist die Fachstelle am Gelände der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Begutachtung von Haltungs-und Stallungssystemen sowie Heimtierzubehör:
Hauptaufgabe der Fachstelle ist die Überprüfung von Haltungs- und Stallungssystemen, Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör sowie sonstiger in der Tierhaltung eingesetzter technischer Ausrüstungen auf deren Tierschutzkonformität. Bei positiver Bewertung wird das Tierschutz-Kennzeichen vergeben.
Das Tierschutzgesetz sieht in § 18 Abs. 7 eine verpflichtende Überprüfung sämtlicher neuartiger Produkte vor dem ersten Inverkehrbringen in Österreich vor. Als neuartig gelten per Definition Produkte, die vor März 2012 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der FstHVO) bei der Tierhaltung in Österreich nicht eingesetzt waren, oder die sich in ihrer Gesamtheit oder hinsichtlich einzelner Teile von bestehenden Systemen oder Ausrüstungen unterscheiden, sodass die Funktionsbereiche für die oder die Nutzung durch die Tiere verändert wird.
Allerdings bietet § 18 Abs. 8 Tierschutzgesetz die Möglichkeit, auch serienmäßig hergestellte (nicht neuartige) Produkte freiwillig überprüfen zu lassen. Zahlreiche Firmen nutzen diese Chance, um durch die Überprüfung und Auszeichnung ihrer Produkte mit dem Tierschutz-Kennzeichen ihren Kundinnen und Kunden Rechtssicherheit zu bieten.
Überprüfung und Begutachtung von Unterlagen und Ausbildungsinhalten
Im Sinne des § 18a Abs. 2 und 5 Tierschutzgesetz ist die Fachstelle als zentrale Informations- und Begutachtungsstelle auch befugt im Auftrag des BMSGPK oder Dritter z.B. Schulungsunterlagen, Ausbildungslehrgängen etc. zu überprüfen und Gutachten zu erstellen.
Weitere Aufgaben:
In den Aufgabenbereich der Fachstelle fallen weiters die Sammlung und Evidenthaltung von wissenschaftlichen und juristischen Grundlagen des Tierschutzes und die Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Verbesserung des Vollzugs des Tierschutzrechts. Es ist der Fachstelle auch gestattet, selbst Veröffentlichungen herauszugeben und zu vertreiben sowie Fach-, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen.
Die Fachstelle erledigt im Auftrag des BMSGPK die Tätigkeit als nationale Kontaktstelle für Tierschutz beim Schlachten und Töten im Sinne der Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und unterstützt die Kontaktstelle Tiertransport gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Tierschutz beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.
Sie vertritt Österreich im Europäischen Referenzzentrum für Schweine (EURCAW pigs), im Europäischen Referenzzentrum für Geflügel und kleine Nutztiere (EURCAW poultry and other small farmed animals) und im Europäischen Referenzzentrum für Wiederkäuer und Equiden (EURCAW ruminants & equines).