Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz wurde aufgrund von § 18 Abs. 6 iVm. § 18a Abs. 1 Tierschutzgesetz zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Vollzuges hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Haltungsbestimmungen eingerichtet.
Die Fachstelle prüft und begutachtet…
- Haltungs- und Stallungseinrichtungen sowie sonstige technische Ausrüstungen im Nutztierbereich
- Unterkünfte und Zubehör sowie sonstige Einrichtungen im Heimtierbereich