Watchbox

Artikelnummer 61963

Prüfnummer: 2026-12-006 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 26.01.2026

  • Das Produkt dient als Einrichtungsgegenstand & Enrichment für Zwerghamster und Mäuse
  • Das Produkt darf nur von Tieren verwendet werden, welche klein genug sind, um die Eingangsöffnung auch mit gefüllten Backen zu passieren, damit das Tier das Produkt ohne erhöhtes Verletzungsrisiko nutzen kann.
  • Das Produkt ist vor der Verwendung sachgemäß aufzubauen und zu verkleben, um zu verhindern, dass sich die Tiere in Lücken oder Ritzen verletzen. Es darf kein Abstand zwischen den Bodenstreben des Abganges vorhanden sein, da sich die Tiere sonst schwer verletzen können. Sollte eine Strebe brechen oder splittern, darf das Produkt nicht mehr verwendet werden.
  • Das Produkt ist regelmäßig, aber zumindest einmal wöchentlich bei der Reinigung auf etwaige verletzungsträchtige Stellen (Spalten, Verbissspuren) kontrolliert und gegebenenfalls sofort repariert oder entfernt werden.
  • Das Produkt muss so im Haltungssystem platziert werden, dass dieses in der Einstreu nicht einsinken kann. Es ist dafür zu sorgen, dass das Produkt stabil vergraben und an der Scheibe platziert ist, damit die Tiere nicht zwischen dem Produkt und der Scheibe eingeklemmt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Trixie Watchbox
Trixie Watchbox
Trixie Watchbox
Trixie Watchbox

Ähnliche Produkte

Nach Tierart suchen: Hamster, Mäuse, Zwerghamster | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.