Ende Juli wurde im Nationalrat die Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Neben umfangreichen Neuerungen betreffend Qualzucht wurde auch ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Tierhalterinnen und Tierhalter umgesetzt. Außerdem wird die FTT zukünftig eine Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes. Die neuen Bestimmungen treten mit 2025 in Kraft. Das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 124/2024 finden Sie im RIS.