Gutachten vom 23.10.2025
Die vorgelegten Schulungsunterlagen und Prüfungsfragen erfüllen die tierschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Anwendung der Inhalationsnarkose bei der
Ferkelkastration, BGBl. II Nr. 438/2023:
- Die Schulungsunterlagen decken alle in § 5 Abs. 2 der Verordnung geforderten Ausbildungsinhalte korrekt ab.
- Die Autorinnen und Autoren unter anderem aus den Reihen des Tiergesundheitsdiensts sowie die Durchführung der theoretischen Schulung durch das LFI entsprechen den Vorgaben in § 4 Abs. 2 der Verordnung.
- Der Fragenpool umfasst Fragen zu allen Ausbildungsinhalten und ist somit für die schriftliche Prüfung nach der theoretischen Schulung gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung geeignet.
- Die theoretische Schulung stellt eine adäquate Voraussetzung gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 der Verordnung dar, um als sachkundige Hilfsperson die Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durchzuführen.
- Der Ausbildungslehrgang wurde von der FTT überprüft und wird als Ausbildungslehrgang gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung anerkannt. Der für die theoretischen Inhalte anerkannte Ausbildungslehrgang erhält ein Tierschutz-Kennzeichen und wird auf der Website der FTT veröffentlicht.
AntragstellerIn
Schauflergasse 6
1015 Wien