HETWIN AVENGER pickup

Mistsammelroboter für Laufflächen in Rinderställen

Prüfnummer: 2023-03-013 AntragstellerIn: HETWIN Automation Systems GmbH
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2023-03-013

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 13.06.2023

  • Das Produkt dient der Säuberung/dem Mistsammeln auf planbefestigten Flächen und teilweise Spaltenböden in Rinderställen.
  • Die Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers sind strikt zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die der 1. Tierhaltungsverordnung (vor allem Mindestmaße für Laufgänge, Gestaltung und Management der Lauffläche) eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Das Produkt darf nur bei adulten/entsprechend großen Rindern eingesetzt werden. Kälber unter 8 Wochen dürfen mit dem Gerät nicht in Kontakt kommen. Kühe um die Geburt müssen in einem vor dem Produkt geschützten Bereich (z.B. Abkalbebox) untergebracht werden.
  • Für Kälber zwischen 8 Wochen und 6 Monaten befindet sich das Produkt noch in Bewertung.
  • Eine schrittweise Eingewöhnung an das neue Produkt ist durchzuführen: Zuerst bloßes Aufstellen des unbewegten Geräts im Tierbereich, später einfache, langsame Routen bis alle Tiere sich an das Produkt gewöhnt haben.
  • Bei der Routenplanung des Geräts ist auf maximale Sicherheit der Tiere zu achten:
    • Im Tierbereich bei Anwesenheit der Tiere langsame Fahrgeschwindigkeit von max. 4–5 m/min empfehlenswert
    • Keine Fahrten bei hohem Tierverkehr (z.B. Fütterung, Zusammentreiben zum Melken)
    • Keine Fahrten bei im Fressgitter fixierten Tieren
    • Routen nicht senkrecht auf Liegeboxen zu
    • Bei Bedarf die Schwanzenden der Kühe pflegen, sodass keine Kotplaques oder zu lange Haare an den Schwanzspitzen sind
  • Der Lade- und Abwurfpunkt des Geräts ist gesichert außerhalb des Tierbereichs zu positionieren und der Schacht ist mit einem entsprechenden Sicherheitsgitter zu versehen.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
  • Im Zuge der Überprüfung durch die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz wird die Tierschutzkonformität bewertet, und durch das Gutachten bestätigt, dass das Produkt den Bestimmungen des österreichischen Tierschutzgesetzes samt Verordnungen entspricht. Anforderungen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen (Betriebssicherheit, Patentschutz etc.) sowie die Überprüfung anderer Parameter wie Haltbarkeit, Emissionsminderung etc. sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

AntragstellerIn

HETWIN Automation Systems GmbH

Mitterweg 15
6336 Lamgkampfen

https://www.hetwin.at/de/

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Nach Tierart suchen: Rinder | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.