HETWIN AVENGER pickup

Mistsammelroboter für Laufflächen in Rinderställen

Prüfnummer: 2023-03-013 AntragstellerIn: HETWIN Automation Systems GmbH
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 13.06.2023

  • Das Produkt dient der Säuberung/dem Mistsammeln auf planbefestigten  Flächen und teilweise Spaltenböden in Rinderställen.
  • Die Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers sind strikt zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die der 1. Tierhaltungsverordnung (vor allem Mindestmaße für Laufgänge, Gestaltung und Management der Lauffläche) eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in
    ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Das Produkt darf nur bei adulten/entsprechend großen Rindern eingesetzt werden. Kälber unter 8 Wochen dürfen mit dem Gerät nicht in Kontakt kommen. Kühe um die Geburt müssen in einem vor dem Produkt geschützten Bereich (z. B. Abkalbebox) untergebracht werden.
  • Eine schrittweise Eingewöhnung an das neue Produkt ist durchzuführen: Zuerst bloßes Aufstellen des unbewegten Geräts im Tierbereich, später einfache, langsame Routen bis alle Tiere sich an das Produkt gewöhnt haben.
  • Bei der Routenplanung des Geräts ist auf maximale Sicherheit der Tiere zu achten:
    • Im Tierbereich bei Anwesenheit der Tiere langsame Fahrgeschwindigkeit von max. 4–5 m/min empfehlenswert
    • Keine Fahrten bei hohem Tierverkehr (z. B. Fütterung, Zusammentreiben zum Melken)
    • Keine Fahrten bei im Fressgitter fixierten Tieren
    • Routen nicht senkrecht auf Liegeboxen zu
    • Bei Bedarf die Schwanzenden der Kühe pflegen, sodass keine Kotplaques oder zu lange Haare an den Schwanzspitzen sind
  • Der Lade- und Abwurfpunkt des Geräts ist gesichert außerhalb des Tierbereichs zu positionieren und der Schacht ist mit einem entsprechenden Sicherheitsgitter zu versehen.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen

Ergänzungsgutachten vom 27.02.2026

  • Für Kälber zwischen 8 Wochen und 6 Monaten sind folgende zusätzliche Verwendungsbedingungen einzuhalten:
    • Die bodennahe Sicherheitsleiste des HETWIN AVNEGER pickups ist für den Einsatz bei Kälbern mit angepasstem Auslösewinkel und auf nur einen erneuten Anfahrversuch einzustellen.
    • Die Sicherheitsklappe ist so einzustellen, dass beim Auslösen der HETWIN AVENGER pickup sofort stoppt und auf Störung geht.
    • Bei Kälbern darf der HETWIN AVENGER pickup nur in Kombination mit im Stall installierten Kameras verwendet werden, über welche eine Sicht auf das Geschehen im Kälberbereich gewährleistet ist. Ansonsten darf der HETWIN AVENGER pickup im Kälberbereich nur manuell gestartet und unter direkter Aufsicht betrieben werden.

AntragstellerIn

HETWIN Automation Systems GmbH

Mitterweg 15
6336 Langkampfen

https://www.hetwin.at/de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.