Cat Activity „Roller Bowl“

Strategiespiel für Katzen (Artikelnummer 45894)

Prüfnummer: 2022-11-025 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 202211025

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 17.05.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch die Produkte keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Die Produkte dürfen nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Produkte dienen zum Spielen des Hundes bzw. der Katze unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss eingreifen, wenn der Hund oder die Katze zum Beispiel anfängt, das Spiel zu zerbeißen oder besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter soll mit dem Tier spielen, Geduld mit dem Tier haben und das Tier unterstützen, wenn dieses ohne Hilfe nicht mehr weiterkommt.
  • Das Spielen mit dem Produkt soll zeitlich begrenzt (maximal 10 Minuten) erfolgen, damit das Interesse erhalten bleibt und Stress/Frustration beim Tier vermieden werden

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Cat Activity Roller Bowl – zerlegt in Einzelteile

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.