Agility Set mit Hindernis und Ring

Trainingsset für Beschäftigung und geistige Herausforderung von Kleintieren

Prüfnummer: 2022-12-015 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-015

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.05.2022

  • Das Produkt darf nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient zum Spielen mit Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen und Ratten unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters. Nach dem Spiel ist das Produkt aus dem Tierbereich zu entfernen.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter müssen eingreifen, wenn das Tier zum Beispiel anfängt, das Spiel anzunagen oder besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter sollen mit dem Tier spielen, Geduld mit dem Tier haben und das Tier unterstützen, wenn dieses ohne Hilfe im Spielablauf nicht mehr weiterkommt. Voraussetzung ist, dass die Tiere freiwillig mitmachen, Zwang darf nie angewendet werden.
  • Das Spielen mit dem Produkt soll zeitlich begrenzt (maximal 10 Minuten am Stück, zum Beispiel 1- bis 2-mal die Woche) erfolgen, damit Stress/Frustration beim Tier vermieden wird.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Höhenverstellbare Hürde mit Weidenzweigen, Höhe maximal
Höhenverstellbare Hürde mit Weidenzweige, Höhe erniedrigt
Höhenverstellbarer Ring auf Holzgestell

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.