Bade- und Hausoverall für Hunde

Artikelnummer 23851-23856

Prüfnummer: 2025-10-017 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 14.04.2025

  • Der Mantel muss in der Größe/Länge dem Hund angepasst sein (gemessen an Bauchumfang und Rückenlänge).
  • Der Hundemantel darf nie so eng anliegen, dass der Körper des Hundes eingeengt wird oder Scheuerstellen entstehen.
  • Das Produkt dient als wärmespendende Schicht oder als wasseraufnehmende Trocknungshilfe und darf nur für diesen Zweck eingesetzt werden.
  • Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter hat regelmäßig zu kontrollieren, bis zu welchem Grad der Bademantel Wasser aufgenommen hat, um eine Unterkühlung des Tieres durch Wärmeableitung zu verhindern.
  • Die Gewöhnung des Hundes an das Anziehen kann sich, durch die Ärmel bedingt, etwas schwieriger gestalten als bei anderen Mänteln. Der Hund ist daher langsam an das Produkt heranzuführen und zu gewöhnen.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.