Black Trident

Service Dog Collar

Prüfnummer: 2024-10-051 AntragstellerIn: Black Syndicate GmbH
Für: Hunde | Heimtier

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.12.2024

  • Das Black Trident Service Dog Collar ist ein gepolstertes Halsband mit integrierter Versteifung für den speziellen Einsatz bei Diensthunden von Polizei und Militär. Es ist nur für diesen Verwendungszweck einzusetzen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass dem Hund durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Das Halsband muss in Breite und Weite dem Hund angepasst sein. Empfohlen wird eine Mindestbreite von etwa einem Drittel der Halslänge des Hundes (gemessen vom Ohransatz bis zum Vorderrand des Schulterblatts). Das Halsband soll im hinteren bis mittleren Drittel des Halses angepasst und getragen werden.
  • Das Halsband darf nie so eng anliegen, dass der Halsumfang des Hundes eingeengt wird.

Ergänzungsgutachten vom

AntragstellerIn

Black Syndicate GmbH

David Buchner
Industriestrasse 1/I/A/27
2100 Korneuburg

https://blacktrident.com/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.