Cat Activity „Tunnel Feeder“

Strategiespielzeug für Katzen (Trixie Artikelnummer 46002)

Prüfnummer: 2017-11-045 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201711045

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 11.12.2017

  • Das Produkt darf nur mit korrektem Aufbau und sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient zum Spielen der Katze unter ständiger Aufsicht des Tierhalters / der Tierhalterin.
  • Die Spiele SNACK BOX, TUNNEL FEEDER, MINI PLAYGROUND und FUN BOARD sind für Katzen unter 3 Monaten bzw. unter 1,5 kg nicht geeignet. Es besteht die Gefahr, dass diese Kätzchen mit dem Kopf steckenbleiben.
  • Der/die Tierhalter/in muss eingreifen, wenn die Katze z.B. anfängt, das Spiel zu zerbeißen, besonders ungestüm bzw. zu stürmisch reagiert oder am Spiel hängen bleibt.
  • Der/die Tierhalter/in soll mit der Katze spielen, Geduld mit der Katze haben und die Katze unterstützen, wenn diese ohne Hilfe im Spielablauf nicht mehr weiterkommt.
  • Das Spielen mit dem Produkt soll zeitlich begrenzt (max. 10-15 Minuten) erfolgen, damit das Interesse erhalten bleibt und Stress / Frustration bei der Katze vermieden werden.

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.