DeLaval BioSensor Ohrmarke BAT 1

Prüfnummer: 2023-03-015 AntragstellerIn: DeLaval International AB
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2023-03-015

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 07.09.2023

  • Die DeLaval BioSensor-Ohrmarke von DeLaval International AB ist Teil eines Brunst- und Gesundheitserkennungssystems für Milchkühe und Färsen ab einem Alter von zwölf Monaten. Das System verwendet die Beschleunigungsmesserdaten des Tags, um Daten für Brunsterkennung, Gesundheitswarnungen, Wiederkäuen, Zeitbudget, Lokalisierung und zeitlichen Aufenthalt in Stallbereichen zu liefern.
  • Die Gebrauchsanweisung, insbesondere Hinweise zum Vorgang der Applikation, sowie die Sicherheitshinweise des Herstellers sind zu beachten. Eine unsachgemäße Verwendung ist verboten.
  • Es ist von zentraler Bedeutung, die Hygienevorschriften bei der Applikation der Ohrmarke und die korrekte Position der Ohrmarke einzuhalten. Das Applizieren darf nur bei angemessener Außentemperatur (vorzugsweise kalte Jahreszeit) und Fliegenkontrolle erfolgen.
  • In der ersten Woche nach der Applikation ist eine tägliche Kontrolle des markierten Ohrs auf Anzeichen einer Infektion erforderlich. Nach der ersten Woche wird das markierte Ohr im Rahmen der normalen Tierpflege überprüft, solange das Tier die Ohrmarke trägt. Wenn Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen am Ohr des Tieres auftreten, ist die Konsultation eines Tierarztes erforderlich.
  • Die Stallumgebung muss auf Gegenstände untersucht werden, die einem Tier die Ohrmarke abreißen könnten. Es ist wichtig, auf scharfe Kanten oder Haken zu achten, insbesondere am Fressgitter. Auch Weiden mit Busch- oder Baumbewuchs können den Tieren, die die DeLaval BioSensor-Ohrmarke tragen, Schaden zufügen (z. B. herausgerissene Marken).

AntragstellerIn

DeLaval International AB

Gustav De Lavals väg 11
14147 TUMBA
Sweden

https://www.delaval.com/de-at/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.