Denta Fun Knochen

Kauspielzeug mit Zahnpflegefunktion mit Minzgeschmack
Denta Fun Knochen (Artikelnummer 34847)

Prüfnummer: 2022-10-004 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-10-004

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.03.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch die Produkte keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Produkte dienen zum Spielen mit Hunden bzw. der Zahnpflege von Hunden unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters.
  • Die Produkte der Serie Denta Fun ersetzen nicht den Besuch bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt. Es wird empfohlen, den Zustand der Zähne und der Maulschleimhaut regelmäßig durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontrollieren zu lassen.
  • Alle Produkte sind regelmäßig auf deren Unversehrtheit zu kontrollieren, damit das Tier keine Teile davon verschluckt bzw. frisst.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss eingreifen und das Spielzeug entfernen, wenn das Tier zum Beispiel anfängt, das Spiel zu zerreißen/zerbeißen oder besonders ungestüm reagiert.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

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Denta Fun Knochen, Artikelnummer 34847

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.