Dogsworld Hundetransportbox maßgefertigt

Hundetransportbox für KFZ, modulares System, individuell anpassbar

Prüfnummer: 2016-10-001 AntragstellerIn: Dogsworld GmbH
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201610001

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 11.04.2016

  • Das Produkt dient ausschließlich dem Transport von Hunden im Auto und ist nicht zur längerfristigen Unterbringung von Hunden geeignet.
  • Das Produkt darf nur nach korrektem Aufbau durch den Hersteller verwendet werden.
  • Die Transportbox darf während des Transportes nicht verrutschen. Auf die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Sicherung der Transportbox im Fahrzeug ist vom Antragsteller hinzuweisen.
  • Die Größe der Transportbox muss der Größe des Hundes angepasst sein und der Hund an die Transportbox und das Autofahren gewöhnt werden.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Dogsworld GmbH

4120 Neufelden

https://www.dogsworld.at/

Ähnliche Produkte

In Kategorie suchen: Transportbox
Nach Tierart suchen: Hunde | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.