EasyGrazer® classic und neo

Weidemaulkörbe/Fressbremsen für Pferde

Prüfnummer: 2019-01-006 AntragstellerIn: EasyGrazer Sabine Georgi
Für: Pferde | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201901006

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 15.04.2019

  • Ein Weidemaulkorb / eine Fressbremse stellt immer eine Einschränkung in der Nahrungsaufnahme für das Pferd dar und ist daher nur unter Optimierung der Fütterung, angemessener körperlicher Aktivität und genauer Beobachtung der Gewichtsentwicklung bzw. des Body Condition Score einzusetzen.
  • Das Tragen von Weidemaulkörben ist nicht für den Dauereinsatz gedacht. Es muss dem Pferd ein Zeitraum ohne Weidemaulkorb ermöglicht werden. Empfohlen wird eine Tragezeit von max. 10 – 12 Stunden pro Tag.
  • Bei der Auswahl der EasyGrazer® Weidemaulkörbe muss die richtige Größe laut Angaben der Fa. EasyGrazer ausgewählt werden und eine zusätzliche individuelle Anpassung an die Kopfform des Pferdes durch eine korrekte Einstellung von Backenstücken und Kehlriemen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass der EasyGrazer® nicht zu fest sitzt, einschnürt oder schmerzhaften Druck auf die Haut ausübt.
  • Beim Tragen des EasyGrazer® muss das freie Atmen und die uneingeschränkte Wasseraufnahme für das Pferd gewährleistet sein.
  • Der Sitz des EasyGrazer® ist täglich zu kontrollieren und das Pferd an exponierten Stellen am Kopf, wie hinter den Ohren, an Maul, Lippen und Jochbein auf Steuerstellen zu überprüfen.
  • Es ist eine tägliche Reinigung des EasyGrazer® durchzuführen, um etwaige Futterreste oder Schmutz zu entfernen.
  • Eventuelle Abnutzungserscheinungen der Zähne durch den Weidemaulkorb sollten durch eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Tierärztin / einem Tierarzt überprüft werden.
  • In der Eingewöhnungsphase sollte eine schrittweise Gewöhnung an den EasyGrazer® im erfolgen. Zusätzlich muss bei der Herdeneingliederung eines Pferdes mit einem Weidemaulkorb, das Verhalten der Herdenmitglieder genau beobachtet werden und bei Verhaltensänderungen (z.B. aggressives Verhalten) sofort eingegriffen werden.
  • Der Einsatz des EasyGrazer® soll bei Pferden mit Verhaltensstörungen wie z.B. Koppen und Weben nur in Absprache mit der Tierärztin / dem Tierarzt erfolgen.
  • Bestimmungswidriger Gebrauch der EasyGrazer® Weidemaulkörbe ist zu unterlassen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

EasyGrazer Sabine Georgi

Am Holderbusch 48
52223 Stolberg

Deutschland

https://easygrazer.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.