Erhöhte Aufsitzflächen für Puten mit Vencoslat T4

Erhöhte Ebenen für Puten für bis zu 10 % der nutzbaren Stallfläche für Hennen und Hähne

Prüfnummer: 2018-06-030 AntragstellerIn: Janker Agrartechnik GmbH
Für: Puten | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201806030

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 17.12.2018

  • Die erhöhten Aufsitzflächen für Puten mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH bieten Hennen und Hähnen von Puten eine zusätzliche erhöhte Fläche zur Nutzung an.
  • Die erhöhten Aufsitzflächen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH, werden den Puten spätestens ab dem 10. Lebenstag (Einstallungstag = 1. Tag) und mindestens bis am Abend des Vortags, vor dem Transport zum Schlachthof (Abfahrt), zur Verfügung gestellt.
  • Die Firma Janker Agrartechnik GmbH hat die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz formulierten baulichen Vorgaben an den Käufer/ die Käuferin zu übermitteln.
  • Die Spalten zwischen den einzelnen Elementen sind mit den von der Fa. Janker dafür vorgesehenen Gitter abzudecken, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Insbesondere die Flächen unter den erhöhten Aufsitzflächen sind bei den täglichen Kontrollgängen auf tote oder verletzte Tiere genau zu überprüfen.
  • Die maximale Besatzdichte von 40 kg/m² ist einzuhalten. Es ist eine Anrechnung der erhöhten Aufsitzflächen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH von max. 10 % dahingehend möglich, dass der Besatz in dem Ausmaß, in dem effektiv zusätzliche Fläche geboten wird, bis max. 10 % erhöht werden darf.
  • Bei der Einstallung ist so zu kalkulieren, dass die zusätzliche Fläche als Puffer dient und auch in vorhersehbaren Fällen, wie Tageszunahmen der Tiere sehr gut, die Mortalität der Herde unerwartet gering oder eine Schlachtverschiebung, ausreicht.
  • Es darf auch bei Einsatz zusätzlicher erhöhter Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH zu keiner Zeit, das heißt bei keinem Mastdurchgang, zu einer Überschreitung einer Besatzdichte von 44 kg/m² bezogen auf die Grundfläche kommen.
  • Vor jedem Neubesatz sind die erhöhten Aufsitzflächen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH angemessen zu reinigen und desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.

AntragstellerIn

Janker Agrartechnik GmbH

Fohrafeld 11
3233 Kilb

https://www.janker.at/

Bildergalerie

Janker Vencoslat Puten
Janker Vencoslat Puten
Janker Vencoslat Puten
Janker Vencoslat Puten

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.