Erhöhte Ebenen für Puten

Erhöhte Ebenen für Puten mit Kunststoffrost PS-G-17-02

Prüfnummer: 2019-06-018 AntragstellerIn: Prüllage Systeme GmbH
Für: Puten | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201906018

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 05.09.2019

  • Die erhöhten Ebenen für Puten mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 von Prüllage Systeme GmbH bieten Hennen und Hähnen von Puten eine zusätzliche erhöhte Fläche zur Nutzung an.
  • Die erhöhten Ebenen mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 sind den Puten spätestens ab dem 10. Lebenstag (Einstallungstag = 1. Tag) und mindestens bis am Abend des Vortags vor dem Transport zum Schlachthof (Abfahrt) zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Element der Putenaufsitzfläche besteht standardmäßig aus acht PS-G-17-02 Kunststoffrosten und weist Maße von 3,04 x 0,90 m auf, somit kann die Fläche pro Standardelement um 2,74 m2 erweitert werden. Wenn räumliche Gegebenheiten es verlangen (z.B. Türen, Auslauföffnungen) können Elemente auch gekürzt werden.
  • Um die ausreichend Nutzung der erhöhten Ebenen durch die Puten zu gewährleisten, müssen einzeln stehende Elemente immer dem Standardmaß (acht Rosten) entsprechen.
  • Die erhöhten Ebenen für Puten mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 von Prüllage Systeme GmbH werden in einer Höhe von max. 80 cm (Rost Oberkante) angebracht. Sollte aus baulichen Gründen nur eine Montage auf bis zu max. 90 cm möglich sein, sind die Elemente an der der Stallmitte zugewandten Seite auf 80 cm leicht abzusenken, um die Erreichbarkeit durch die Tiere zu verbessern. Unterhalb der Ebenen ist darauf zu achten, dass die Fläche für die Puten begehbar bleibt, d.h. die Tiere aufrecht stehen und gehen können.
  • Um eine ausreichende Erreichbarkeit der erhöhten Ebenen mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 zu gewährleisten, sind den Tieren bereits ab dem 10. Lebenstag, zumindest bis zur 8. Lebenswoche in regelmäßigen Abständen Aufstiegshilfen (z.B. kleine Strohballen, Aufstiegsroste, etc.) anzubieten.
  • Insbesondere die Flächen unter den erhöhten Aufsitzflächen sind bei den täglichen Kontrollgängen auf tote oder verletzte Tiere genau zu überprüfen.
  • Die maximale Besatzdichte von 40 kg/m² ist einzuhalten. Es ist eine Anrechnung der erhöhten Ebenen für Puten mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 von Prüllage Systeme GmbH von max. 10 % dahingehend möglich, dass der Besatz in dem Ausmaß, in dem effektiv zusätzliche Fläche geboten wird, bis max. 10 % erhöht werden darf.
  • Bei der Einstallung ist so zu kalkulieren, dass die zusätzliche Fläche als Puffer dient und
    auch in Fällen, wie eine sehr gute Tageszunahmen der Tiere, eine unerwartet geringe Mortalität der Herde oder eine Schlachtverschiebung, ausreicht.
  • Es darf auch bei Einsatz zusätzlicher erhöhter Ebenen für Puten mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 zu keiner Zeit, das heißt bei keinem Mastdurchgang, zu einer Überschreitung einer Besatzdichte von 44 kg/m² bezogen auf die Grundfläche kommen.
  • Vor jedem Neubesatz sind die erhöhten Ebenen für Puten mit dem Kunststoffrost PS-G-17-02 angemessen zu reinigen und desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Prüllage Systeme GmbH

Gewerbering 6
49451 Holdorf

https://www.pruellage.de/psde/content/

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Prüllage erhöhte Ebene
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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.