Erhöhte Ebenen mit Kunststoffrost Vencoslat T4

Erhöhte Ebenen für Masthühner

Prüfnummer: 2017-06-026 AntragstellerIn: Janker Agrartechnik GmbH
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201706027

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 25.08.2017

  • Das Produkt – erhöhte Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH – dient als zusätzliche erhöhte Fläche für schnell und langsam wachsende Masthybriden.
  • Das Produkt besteht aus Elementen mit dem Vencoslat T4 Kunststoffrost (Fa. Vencomatic Group, NL, ovale Löcher ca. 3 x 2,5 cm, dazwischenliegende Stege ca. 12 mm), verstärkt mit Flacheisen und ist stufenlos Höhen verstellbar (Variante 1-4).
  • Die lichte Höhe der Ebenen (freie Durchgangshöhe = Oberfläche Streu bis Unterkante Rost) ist dem Alter/der Größe der Masthühner anzupassen: lichte Höhe von mindestens 15 cm (Toleranz + max. 5 cm) ab 10 Tagen, mindestens 20 cm (+ max. 5 cm) ab 15 Tagen, mindestens 25 cm (+ max. 5 cm) ab 20 Tagen, mindestens 30 cm (+ max. 10 cm) ab 25 Tagen und mindestens 35 cm (+ max. 10 cm) ab 30 Tagen.
  • Eine Höhe von 45 cm darf nicht überschritten werden.
  • Für schnell wachsende Masthybriden ist das Produkt jedenfalls mit Aufstiegshilfen auf beiden Enden der erhöhten Ebenen und gegebenenfalls zusätzlich, mindestens alle 10-12 m bzw. alle 10 Roste auszustatten. Als Aufstiegshilfen gelten mit Flacheisen verstärkte Vencoslat T4 Roste, welche mit der schmalen Seite als Rampe an der erhöhten Ebene befestigt werden.
  • Bei einer fixen Montage der erhöhten Ebenen (Variante 5: Elemente mit 5 Stück Vencoslat T4 in einer Höhe von min. 35 cm bis max. 45 cm) sind Aufstiegshilfen sowohl bei schnell als auch bei langsam wachsenden Masthühner erforderlich.
  • Der Tierhalter / die Tierhalterin muss den Tieren die erhöhten Sitzgelegenheiten spätestens ab dem 10. Tag (Einstallungstag = 1. Tag) und mindestens bis 15 Stunden vor dem Transport zum Schlachthaus (Abfahrt) zur Verfügung stellen.
  • Maximal können erhöhte Ebenen bestehend aus 15 Vencoslat T4 Rosten pro 100 m2 Stallgrundfläche zur Verfügung gestellt werden, was einer Erweiterung der angebotenen Fläche um 10 Prozent entspricht.
  • Pro Vencoslat T4 Rost (Maße 115 x 58 cm) kann die Fläche um 0,667 m2 erweitert werden, d.h. Elemente mit einer Länge von 5,75 m (5 Roste, Variante 1) erweitern die Fläche um 3,34 m2, Elemente mit 11,5 m (10 Roste, Variante 2) um 6,67 m2, Elemente mit 17,25 m (15 Roste, Variante 3) um 10 m2 und Elemente mit 23 m (20 Roste, Variante 4) um 13,34 m2 (siehe Tabelle).
  • Die schrägen Aufstiegshilfen werden als nutzbare Fläche gewertet, d.h. sie erweitern die Fläche um jeweils 0,667 m2. Somit erweitert die Variante 1 bzw. Variante 5 inkl. 2 Aufstiegshilfen die Fläche um 4,67 m2, die Variante 2 inkl. 2 Aufstiegshilfen um 8 m2, die Variante 3 inkl. 3 Aufstiegshilfen um 12 m2 und die Variante 4 inkl. 3 Aufstiegshilfen um 15,34 m2 (siehe Tabelle).

Tabelle: Folgende Varianten der erhöhten Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH werden serienmäßig angeboten:

Tabelle Varianten Janker

Werden die Roste nicht in diesen serienmäßigen Längen eingebaut, ist die effektiv nutzbare Fläche gesondert zu berechnen.

  • Zwischen den erhöhten Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH muss mindestens alle 23-25 m ein Quergang z.B. für Kontrollgänge vorgesehen werden.
  • Die maximale Besatzdichte von 30 kg/m² ist einzuhalten. Es ist eine Anrechnung der erhöhten Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH von max. 10 Prozent dahingehend möglich, dass der Besatz in dem Ausmaß, in dem effektiv zusätzliche Fläche geboten wird, bis max. 10 % erhöht werden darf.
  • Bei der Einstallung ist so zu kalkulieren, dass der zusätzliche Puffer auch in vorhersehbaren Fällen wie Tageszunahmen der Tiere sehr gut, die Mortalität der Herde unerwartet gering oder eine Schlachtverschiebung ausreicht.
  • Es darf auch bei Einsatz zusätzlicher erhöhter Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH zu keiner Zeit, das heißt bei keinem Mastdurchgang, zu einer Überschreitung einer Besatzdichte von 33 kg/m² bezogen auf die Nutzfläche (jederzeit zugänglicher eingestreuter Bereich) kommen.
  • Vor jedem Neubesatz sind die erhöhten Ebenen mit Vencoslat T4 von Janker Agrartechnik GmbH angemessen zu reinigen und desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Janker Agrartechnik GmbH

Fohrafeld 11
3233 Kilb

http://www.janker.at/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.