FLEX AIR STALL von Cow Welfare

Flexible Liegeboxen-Abtrennung mit Belüftung

Prüfnummer: 2024-03-040 AntragstellerIn: Agrarkomfort GmbH
Für: Rinder | Nutztier

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 07.11.2024

  • Das Produkt dient als belüfteter Liegeboxrahmen für Hoch- und Tiefboxen im Laufstall für Rinder (insbesondere Milchkühe).
  • In der getesteten Variante ist das System für 20 gegenständige Boxen geeignet. Eine individuelle Planung und Ausführung ist erforderlich.
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  • Die Verwendungsbedingungen des Basis-Produkts FLEX STALL von Cow Welfare sind jedenfalls einzuhalten.
  • Zusätzlich ist die Montageanleitung des Herstellers für FLEX AIR STALL zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Der Einsatz des Produkts empfiehlt sich ab einer Temperatur von > 18°C.
  • Es ist eine Ausblasgeschwindigkeit bis max. 2,5 m/s (10 cm von der Ausblasöffnung) einzustellen, um den angestrebten Kühleffekt („Wind-Chill-Effekt“) zu erreichen.
  • Es darf zu keiner Ansaugung von Frischluft aus mit Schadgasen belasteten Bereichen (Mist-oder Dunglagerstätten, etc.), Futter-/Silolager o.ä. kommen.
  • Die Luftzirkulation, der Staubgehalt der Luft, die Temperatur, die relative Luftfeuchtigkeit und die Gaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist.
  • Es ist der Lärmpegel so gering wie möglich zu halten. Die Konstruktion, die Aufstellung, die Wartung und der Betrieb Ventilatoren sind so zu gestalten, dass sie so wenig Lärm wie möglich verursachen.
  • Ventilatoren, Schläuche und Rohre sind entsprechend zu reinigen. Insbesondere ist nach mehrwöchigem Stillstand vor erneuter Inbetriebnahme eine Reinigung und Trocknung des Schlauchs durchzuführen, um ein Verteilen festgesetzter Partikel aus dem Inneren des Schlauches in die Haltungsumwelt der Tiere zu vermeiden.
  • Für den Betrieb des Produkts sollen die Tiere ein trockenes Haarkleid aufweisen.
  • Treten gesundheitliche Probleme aufgrund von Zugluft (z.B. Atemwegserkrankungen) auf oder meiden die Tiere die Liegeboxen, ist das System sofort abzuschalten.

AntragstellerIn

Agrarkomfort GmbH

St. Veiterstraße 1
9560 Feldkirchen/Ktn

https://agrarkomfort.at/

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Nach Tierart suchen: Rinder | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.