FLEX STALL von Cow Welfare

Flexible Liegeboxen-Abtrennung

Prüfnummer: 2024-03-039 AntragstellerIn: Agrarkomfort GmbH
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 07.11.2024

  • Das Produkt dient als Liegeboxrahmen für Hoch- und Tiefboxen im Laufstall für Rinder (insbesondere Milchkühe).
  • Die Montageanleitung des Herstellers ist zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Rinder durch das Produkt nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Defekte des Produkts sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
  • Es sind alle relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere jene für Liegeboxen bei Rindern gem. Ziffer 4.2.2.1. Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung, einzuhalten.
  • Es wird empfohlen bei Neubauten die Empfehlungen des Handbuchs Rinder (https://www.tierschutzkonform.at/wp-content/uploads/2020/08/Handbuch-Rinder-Auflage-4.pdf ) heranzuziehen, d.h. die Liegeboxengröße an den 25 % größten Tieren der Herde auszurichten und die Maße für die Liegeboxenbreite als lichte Weite zu verstehen. Hinsichtlich der Konstruktions- und Steuerelemente wird eine Liegelänge in Abhängigkeit von der Größe der Kuh von min. 165 – 180 cm empfohlen. Vor der Bugschwelle muss genügend Platz für den Kopfraum bleiben. Der Nackenriegel soll seine Steuerfunktion erfüllen, aber beim Kontakt mit den Tieren eine entsprechend breite Auflagefläche aufweisen oder elastisch nachgeben. Ein Stirnriegel darf nicht zu niedrig angebracht werden (Stirnriegelhöhe für Kühe nicht unter 70 cm). Die Bodenfläche zwischen Liegefläche und Trennbügel soll min. 40 cm betragen. Im hinteren Liegeboxenbereich soll eine Zone von mindestens 30 cm freigehalten werden, damit sich vorbeigehende Tiere nicht verletzen können.
  • Keinesfalls dürfen die Polymerrohre des FLEX STALL die Liegeboxenlänge überragen.

AntragstellerIn

Agrarkomfort GmbH

St. Veiterstraße 1
9560 Feldkirchen/Ktn

https://agrarkomfort.at/

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Nach Tierart suchen: Rinder | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.