Futterraufe

Futterraufe, Keramik/Holz (Artikelnummer 61197)

Prüfnummer: 2022-12-045 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-045

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 20.12.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Bei der Verwendung ist darauf zu achten, dass das Produkt gut gefüllt ist und nur für zusätzliches Futter-Enrichment unter Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters eingesetzt wird.
  • Das Produkt ist täglich auf seine Verletzungssicherheit (z.B. intakte Stäbe) zu kontrollieren.
  • Grundsätzlich sollten immer mehrere Heuraufen pro Gehege zur Verfügung stehen, sodass die Versorgung mit Heu jederzeit gewährleistet ist.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Futterraufe in Originalverpackung
Futterraufe in seitlicher Ansicht
Futterraufe in der Ansicht von oben

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.