Gesamtset von Dell’mour®

Reit- und Therapiegurt inkl. Bauchgurt, Reit- und Therapiedecke mit Taschen, Trensenzaum, Selettunterlage und Spezialführstrick

Prüfnummer: 2019-01-025 AntragstellerIn: Dell´mour KG
Für: Pferde | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201901025

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 24.10.2019

  • Für den Einsatz des Gesamtsets von Dell´mour® muss die richtige Größe laut Angaben der Fa. Dell´mour KG ausgewählt werden. Zusätzlich muss eine korrekte Anpassung an die Körperform des Tieres durch eine individuelle Einstellung von Trensenzaum sowie Reit- und Therapiegurt inklusive des Bauchgurts erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Ausrüstungsgegenstände nicht zu fest sitzen, einschnüren, scheuern oder schmerzhaften Druck auf die Haut ausüben.
  • Das Gesamtset von Dell´mour® muss regelmäßig im Hinblick auf eine Verletzungsgefahr für das Pferd überprüft werden.
  • Das Gesamtset von Dell´mour® muss regelmäßig gereinigt und gepflegt werden, um die Materialien (z.B. Leder) geschmeidig und strapazierfähig zu halten. Insbesondere muss auch der Verschleiß von Strippen, Beschlägen und Lederteilen regelmäßig überprüft werden.
  • Im Gebrauch muss jedes einzelne Zubehör des Gesamtsets von Dell´mour® regelmäßig auf den korrekten Sitz überprüft und wenn notwendig verstellt, angepasst oder erneuert werden.
  • Bestimmungswidriger Gebrauch des Gesamtsets von Dell´mour® ist zu unterlassen.

AntragstellerIn

Dell´mour KG

Unterlungitz 30
8230 Hartberg

https://www.therapiereiten.at/

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Gesamtset Dell'mour®

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.