Grashaus

Grashaus für Meerschweinchen/Zwergkaninchen (Artikelnummer 61110)

Prüfnummer: 2022-12-034 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-034

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 24.11.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt dient als Rückzugsort und zur Beschäftigung von Kaninchen und Meerschweinchen, ersetzt jedoch in keiner Weise die tägliche Grundfuttergabe.
  • Es handelt sich bei dem Produkt um ein Verschleißprodukt. Es ist täglich auf seinen Zustand zu überprüfen. Bei Verunreinigung insbesondere durch Kot und Urin bzw. bei verletzungsträchtigen Stellen (z.B. Brüchen, Splitterungen und/oder abstehenden Teilen, größere Lücken zwischen den Gräsern etc.) muss das Produkt ausgetauscht bzw. entfernt werden.
  • Bei der Verwendung ist darauf zu achten, dass das Produkt und dessen Öffnungen für die individuellen Tiere groß genug sind.
  • Grundsätzlich sollten immer mehrere Unterschlupfmöglichkeiten pro Gehege zur Verfügung stehen.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Grashaus mit Öffnung vorne, bereits aufgebaut
seitliche ovale Öffnung beim Grashaus

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.