Gummimatte Kraiburg profiKURA

Matte für Laufgänge

Prüfnummer: 2015-03-011 AntragstellerIn: Gummiwerk Kraiburg
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201503011

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 31.03.2015

  • Die Gummimatte profiKURA dient dem Auslegen der Lauffläche in Laufställen für Milchkühe sowie des Laufbereichs in Laufställen für Bullen (Liegeboxenlaufställe, Tretmistlaufställe, Tiefstreulaufställe). Sie ist nicht für die Verwendung in Mastbuchten mit Vollspaltenboden geeignet.
  • Die abrasive Wirkung der Matte ersetzt nicht die regelmäßige Klauenpflege.
  • Nach Einbau ist mit einer Erhöhung der Bewegungsaktivität der Tiere zu rechnen, weshalb die Klauenpflege nicht unmittelbar vor Einbau erfolgen sollte.
  • Es ist empfehlenswert vor dem Einbau eine Überprüfung der Fütterungstechnik und des Managements auf Einflüsse, die eine pathologische Veränderung der Klauen bewirken könnten, vorzunehmen und vor Einbau zu optimieren.
  • Bei Verlegung der Matte ist sicherzustellen, dass keine Schrauben etc. hervorstehen, die zu Verletzungen führen können.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Gummiwerk Kraiburg

Elastik GmbH & Co. KG
84529 Tittmoning

Deutschland

http://kraiburg-elastik.de/

Ähnliche Produkte

Nach Tierart suchen: Rinder | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.