Hehnastoi MBHS 430

Mobiler Hühnerstall für Legehennen

Prüfnummer: 2021-06-009 AntragstellerIn: Mitterbauer Stahlbau GmbH
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2021-06-009

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom

  • Der Hehnastoi MBHS 430 der Firma Mitterbauer Stahlbau GmbH dient als mobile Stallung für Legehennen und bietet den Tieren verschiedene Funktionsbereiche (Futter, Wasser, Nest, Sitzstangen, Scharrraum) auf mehreren Ebenen.
  • Der Hehnastoi MBHS 430 ist in der begutachteten Version für die Haltung von max. 406 Legehennen geeignet.
  • Die Einstreufläche muss den Legehennen stets uneingeschränkt zugänglich sein. Ein Absperren des Scharrraumes ist bei der Voliere daher nicht gestattet.
  • Die Nester müssen zur Hauptlegezeit der Hennen für die Tiere zur Gänze frei zugänglich sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass der händisch zu befüllende Längstrog immer mit adäquatem Hennenfutter befüllt ist.
  • Wird optional die Zusatzfläche von 2,7 m² in der oberen Etage eingebaut, muss diese in zufriedenstellender Weise sauber gehalten werden. Ausscheidungen sind so oft wie nötig zu entfernen, um eine ausreichende Hygiene zu gewährleisten.
  • Es muss sich gestellt sein, dass das natürliche Lüftungssystem im Hehnastoi MBHS 430 auch ohne zusätzliche mechanische Lüftungsanlagen einen ausreichenden Luftwechsel gewährleistet (die Gitterfenster im Scharrbereich müssen ausreichend geöffnet sein). Kann dies nicht erfüllt werden, muss ein Alarmsystem installiert sein.
  • Der Hehnastoi MBHS 430 ist mit Material von lockerer Struktur einzustreuen, welches den Tieren ermöglicht, ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Staubbaden, Picken, Scharren). Plattenbildung ist zu vermeiden.
  • Durch geeignete Platzierung des Hehnastois MBHS 430 ist sicherzustellen, dass die Ställe nicht zu stark geneigt werden (nutzbare Fläche darf höchstens 14 % [= 8°] Neigung aufweisen). Alle Bereiche des Stallbodens müssen stets Einstreumaterial aufweisen.
  • Vor jedem Neubesatz ist der Hehnastoi MBHS 430 angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, Junghennen aus einer Aufzucht in Volieren zu verwenden.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.

AntragstellerIn

Mitterbauer Stahlbau GmbH

Sandtal 60
5144 Handenberg

https://www.mitterbauer-stahlbau.at/

Ähnliche Produkte

In Kategorie suchen: Mobilstall
Nach Tierart suchen: Legehennen | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.