Hehnastoi MBHS 20

Mobiles Stallsystem für Legehennen & Masthühner

Prüfnummer: 2023-06-001 AntragstellerIn: Mitterbauer Stahlbau GmbH
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2023-06-001

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 11.01.2023

  • Der Hehnastoi MBHS 20 der Firma Mitterbauer Stahlbau GmbH dient als mobile Stallung für eine kleine Schar von Legehennen und bietet den Tieren verschiedene Funktionsbereiche (Futter, Wasser, Nest, Sitzstangen, Scharrraum) auf mehreren Ebenen.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 muss so betrieben werden, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der 1.ThVO eingehalten werden und die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 ist in der begutachteten Version für die Haltung von max. 21 Legehennen geeignet.
  • Die Einstreufläche muss den Legehennen stets uneingeschränkt zugänglich sein. Ein Absperren des Scharrraumes ist daher nicht gestattet.
  • Die Nester müssen zur Hauptlegezeit der Hennen für die Tiere zur Gänze frei zugänglich sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass der händisch zu befüllende Futterlängstrog immer mit adäquatem Hennenfutter befüllt ist.
  • Es muss sich gestellt sein, dass das natürliche Lüftungssystem im Hehnastoi MBHS 20 auch ohne zusätzliche mechanische Lüftungsanlagen einen ausreichenden Luftwechsel gewährleistet. Das Gitterfenster in der oberen Etage und die Auslauföffnung im Scharrbereich müssen ausreichend geöffnet werden.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 ist mit Material von lockerer Struktur einzustreuen, welches den Tieren ermöglicht, ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Staubbaden, Picken, Scharren). Plattenbildung ist zu vermeiden.
  • Durch geeignete Platzierung des Hehnastois MBHS 20 ist sicherzustellen, dass die Ställe nicht zu stark geneigt werden (nutzbare Fläche darf höchstens 14 % [= 8°] Neigung aufweisen). Alle Bereiche des Stallbodens müssen stets Einstreumaterial aufweisen.
  • Vor jedem Neubesatz ist der Hehnastoi MBHS 20 angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 20.09.2023

  • Der Hehnastoi MBHS 20 der Firma Mitterbauer Stahlbau GmbH dient als mobile Stallung für eine kleine Schar von Hühnern und bietet den Tieren verschiedene Funktionsbereiche (Futter, Wasser, Nest für Legehennen, Sitzstangen, Scharrraum) auf mehreren Ebenen.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 muss so betrieben werden, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der 1.ThVO eingehalten werden und die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 ist in der begutachteten Version für die Haltung von max. 21 Legehennen geeignet.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 weist in der begutachteten Version eine nutzbare Fläche 2,59 m² für die Haltung von Masthühnern auf. Bei der Ermittlung der Tierzahl ist das geplante Mastendgewicht zu berücksichtigen.
  • Beim Einsatz des Hehnastoi MBHS 20 für Masthühner sollen langsam wachsende Hybridlinien eingestallt werden, um eine ausreichende Nutzung des Haltungssystems zu gewährleisten.
  • Die Einstreufläche muss den Legehennen und Masthühnern stets uneingeschränkt zugänglich sein. Ein Absperren des Scharrraumes ist daher nicht gestattet.
  • Es ist darauf zu achten, dass der händisch zu befüllende Futterlängstrog immer mit adäquatem Hühnerfutter befüllt ist.
  • Die Nester müssen zur Hauptlegezeit den Legehennen zur Gänze frei zugänglich sein.
  • Es muss sich gestellt sein, dass das natürliche Lüftungssystem im Hehnastoi MBHS 20 auch ohne zusätzliche mechanische Lüftungsanlagen einen ausreichenden Luftwechsel gewährleistet. Das Gitterfenster in der oberen Etage und die Auslauföffnung im Scharrbereich müssen ausreichend geöffnet werden.
  • Der Hehnastoi MBHS 20 ist mit Material von lockerer Struktur einzustreuen, welches den Tieren ermöglicht, ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Staubbaden, Picken, Scharren). Plattenbildung ist zu vermeiden.
  • Durch geeignete Platzierung des Hehnastois MBHS 20 ist sicherzustellen, dass die Ställe nicht zu stark geneigt werden (nutzbare Fläche darf höchstens 14 % [= 8°] Neigung aufweisen). Alle Bereiche des Stallbodens müssen stets Einstreumaterial aufweisen.
  • Vor jedem Neubesatz ist der Hehnastoi MBHS 20 angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Das Produkt ist mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Mitterbauer Stahlbau GmbH

Sandtal 60
5144 Handenberg

https://www.mitterbauer-stahlbau.at/

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Nach Tierart suchen: Legehennen, Masthühner | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.