Höhle Harvey mit Treppe

Höhle Harvey mit Treppe (Artikelnummer 38039+38042)

Prüfnummer: 2023-10-012 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde, Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2023-10-012

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.05.2023

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die der 2.Tierhaltungsverordnung, eingehalten werden, sodass dem Tier durch die Produkte keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. das Tier nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt darf niemals so platziert werden, dass das Tier in der Zugluft liegt.
  • Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss eingreifen, wenn das Tier zum Beispiel anfängt, das Produkt zu zerbeißen, zerreißen oder beginnt Teile davon zu Fressen.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Verwendung des erhöhten Liegebetts und der Höhle durch einen Malteser-Mischling und einen mittelgroßen Elo
Höhle Harvey mit Treppe, Ansicht von vorne auf den Eingang der Höhle
Höhle Harvey mit Treppe, Ansicht seitlich auf die Treppe

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.