Holzhaus

Holzhaus (Artikelnummer 61271-61273)

Prüfnummer: 2022-12-019 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-019

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 03.05.2022

  • Die Holzhäuser von Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG dienen als Rückzugsmöglichkeit für Hamster, Mäuse, Degus, Meerschweinchen und Zwergkaninchen.
    Die Größenempfehlung nach Tierart lautet:
    Artikelnummer 61251/61261/61271: Zwerghamster und Mäuse
    Artikelnummer 61262/61272: Mittelhamster und Degus
    Artikelnummer 61263: Meerschweinchen und Zwergkaninchen
    Bei der Auswahl und Verwendung des Produktes ist hinsichtlich der Größe von Haus und Eingängen immer auf das individuelle Tier und dessen Größe und Gewicht Rücksicht zu nehmen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Die Häuschen sollten bei jeder Tierkontrolle, aber zumindest einmal täglich auf etwaige verletzungsträchtige Stellen (Spalten) kontrolliert und gegebenenfalls sofort entfernt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Holzhaus mit abgerundeter Form, Artikelnummer 61271

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Nach Tierart suchen: Degu, Mäuse, Mittelhamster, Zwerghamster | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.