Jogger-Umbausatz für Fahrradanhänger

(Artikelnummer 12801, 12803, 12805)

Prüfnummer: 2023-10-031 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 202310031

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 22.12.2023

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbes. die der 2. Tierhaltungsverordnung und der Hunde-Ausbildungsverordnung, eingehalten werden, sodass dem Hund durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Produkte dienen als Transportmöglichkeit für Hunde unter ständiger Aufsicht der Tierhalterin bzw. des Tierhalters und sind nicht für den Transport von Kindern geeignet.
  • Beim Befördern eines Tieres ändern sich die Fahreigenschaften des Fahrrades. Eine Probefahrt mit dem Tier gibt der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter die nötige Sicherheit für die Verwendung auf der Straße.
  • Beim Einsteigen in den Fahrrad-Anhänger muss jedenfalls die Feststellbremse angezogen sein. Unmittelbar nach Beendung der Fahrt, muss der Hund aus dem Transportmittel herausgelassen werden.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter hat dafür zu sorgen, dass der Fahrrad-Anhänger so am Fahrrad fixiert ist, dass er nicht verrutschen/umkippen/herunterfallen kann.
  • Um das Tier nicht zu gefährden, darf das maximale Ladegewicht des jeweiligen Produkts (gemäß Gebrauchsanweisung) nicht überschritten werden. Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter hat regelmäßig den Luftdruck und das Profil der Reifen zu prüfen.
  • Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter darf das Tier nie unbeaufsichtigt im Transportmittel lassen. Beim Fahrrad-Anhänger kann das Fahrrad schon durch eine kleine Bewegung des Tieres umstürzen.
  • Die Größe des Produkts muss so gewählt werden, dass der Hund sowohl bequem liegen als auch aufrecht sitzen kann.
  • Das Tier muss für den Transport mittels eines Brustgeschirrs an der Kurzleine innerhalb des Transportmittels gesichert werden.
  • Der Fahrrad-Anhänger ist zusätzlich mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage zu versehen (Fahrradverordnung BGBl. II Nr. 146/2001 idgF). Um die Sichtbarkeit zusätzlich zu erhöhen, sollte das Produkt Fahrrad-Anhänger/Jogger außerdem immer mit dem zugehörigen
    Seite 8 von 10
    Signalwimpel verwenden werden. Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Bestimmungen verkehrsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
  • Der Fahrrad-Anhänger darf nur mit Anhängerkupplung und korrekt befestigtem Sicherheitsriemen benutzt werden. Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter hat vor jeder Fahrt zu kontrollieren, dass Fahrrad und Anhänger korrekt verbunden sind.
  • Wird der Fahrrad-Anhänger über einen längeren Zeitraum der Witterung (Sonne, Kälte) ausgesetzt, sind die Kunststoff-Verschlüsse im Bereich der Anhängerkupplung bzw. des Frontrads regelmäßig auf Unversehrtheit und deren Sicherheit zu überprüfen.
  • Es müssen genügend Pausen eingehalten werden, in denen dem Hund Wasser zur Verfügung steht.
  • Es ist durch Training (über positive Motivation, vorzugsweise schon beim Welpen) eine Gewöhnung des Hundes an einen Fahrrad-Anhänger/Jogger anzustreben.
  • Das Produkt ist vor jeder Verwendung auf verletzungsträchtige Stellen zu kontrollieren.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Ähnliche Produkte

In Kategorie suchen: Buggy | Fahrrad-Anhänger
Nach Tierart suchen: Hunde | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.