Kieffer-Maßkonfektionssättel (EQUIscan®)

individuelle Anpassung mit EQUIscan®

Prüfnummer: 2019-01-007 AntragstellerIn: Kieffer Sattlerwarenfabrik GmbH
Für: Pferde | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201901007

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 06.05.2019

  • Kieffer-Maßkonfektionssättel müssen regelmäßig im Hinblick auf eine Verletzungsgefahr für das Pferd überprüft werden.
  • Kieffer-Maßkonfektionssättel müssen regelmäßig gereinigt und gepflegt werden, um das Leder geschmeidig und strapazierfähig zu halten. Insbesondere muss auch der Verschleiß von Strippen, Beschlägen und Lederteilen regelmäßig überprüft werden.
  • Kieffer-Maßkonfektionssättel müssen regelmäßig auf ihren Sitz überprüft und wenn notwendig angepasst werden. Die Fa. Kieffer empfiehlt dazu, die Kieffer-Maßkonfektionssättel nach dem Kauf und einem dreimonatigen Reittraining aufgrund der Entwicklung der Muskulatur des Pferdes zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

AntragstellerIn

Kieffer Sattlerwarenfabrik GmbH

Kunihohstraße 7
81929 München

Deutschland

https://www.kieffer.net/de/

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Nach Tierart suchen: Pferde | Nutztier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.