KiK Katzen Heizungsliege

Erhöhter Schlafplatz für Katzen zur Befestigung am Heizkörper

Prüfnummer: 2020-11-025 AntragstellerIn: KiK Textilien & Non-Food GmbH
Für: Katzen | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 202011025

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 04.06.2020

  • Das Produkt dient als erhöhte Liegefläche für Katzen an Heizkörpern.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung bzw. Gebrauchsanweisung verwendet werden.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass der Katze durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. die Katze nicht in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Die Katze muss das Produkt stets freiwillig benutzen können und darf nicht zu dessen Nutzung gezwungen werden.
  • Der Katze ist zu jeder Zeit eine zusätzliche Liegefläche anzubieten, um ihr das Ausweichen zu ermöglichen.
  • Der Heizkörper, an dem das Produkt befestigt ist, darf nicht zu heiß eingestellt werden, da dies für die Katze unangenehm sein bzw. eventuell eine Verbrennungsgefahr darstellen könnte.
  • Das Produkt darf, insbesondere bei laufender Heizung, nur im intakten Zustand, d.h. wenn das gesamte Metall von Plüsch bedeckt ist, verwendet werden.

AntragstellerIn

KiK Textilien & Non-Food GmbH

Siemensstraße 21
59199 Bönen

Deutschland

https://www.kik.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.