Komfort-Sicherheitsselbstfanggitter

Die mechanische oder elektrische Absperrung für das Sicherheitsselbstfanggitter dient zum temporären Einsperren von Milch-, Mast- und Jungvieh am Fressgitter.

Prüfnummer: 2016-03-016 AntragstellerIn: Bräuer Stalltechnik Ing. Bräuer GesmbH
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201603016

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 24.11.2016

  • Das Produkt dient der vorübergehenden Fixierung von Rindern (insbesondere Kühe und weibliches Jungvieh ab dem 16./17. Lebensmonat) beim Fressen am Futtertisch.
  • Die Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers sind strikt zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Rinder durch das Produkt nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Das Produkt ist vor jeder Inbetriebnahme auf sichtbare Mängel bzw. eventuelle Gefahrenquellen zu kontrollieren. Befinden sich kranke und liegende Rinder im Fressgitter, sind diese unverzüglich zu befreien und zu versorgen. Defekte des Produkts sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffe, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
  • Die Betätigung der elektrischen Absperrung darf keinesfalls über andere Maßnahmen als den mitgelieferten Taster AUF-AUS-ZU erfolgen. Die Ansteuerung der elektrischen Verriegelung über Zeituhren etc. ist nicht zulässig.
  • Während der Betätigung der Verriegelung (mechanisch und elektrisch) ist die gesamte Länge des Fressgitters zu beobachten und bei Auftreten unvorhergesehener Ereignisse die Anlage unverzüglich anzuhalten.
  • Kommt es zu einem Versagen der elektrischen Verriegelung, ist die Stromversorgung zu unterbrechen und etwaige eingesperrte Tiere sind zu befreien.
  • Es sind alle relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere jene für Fressplätze bei Rindern gem. Ziffer 2.6 Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung einzuhalten.
  • Das Produkt soll nicht für Kühe mit Hörnern verwendet werden, da sich für diese Fressgitter, die oben offen sind, besser eignen.
  • Halsbänder mit Transpondern dürfen nicht zu locker angelegt werden, um ein Verfangen in den beweglichen Schwenkstäben auszuschließen.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Bräuer Stalltechnik Ing. Bräuer GesmbH

Wachtberg 74
4441 Behamberg

http://www.braeuer.cc

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.