Kühlplatte

Kühlplatte aus Keramik (Trixie Artikelnummern 63010, 63011, 63012)

Prüfnummer: 2020-12-007 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 202012007

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 12.02.2020

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Tiere müssen das Produkt stets freiwillig benutzen können und dürfen nicht zu dessen Nutzung gezwungen werden.
  • Den Tieren ist zu jeder Zeit eine zusätzliche Liegefläche ohne Kühlplatte anzubieten, um ihnen das Ausweichen zu ermöglichen.
  • Das Produkt ersetzt nicht andere Wege der Abkühlung wie z.B. das Angebot von ausreichend Trinkwasser, schattigen Rückzugsmöglichkeiten.
  • Das Produkt ist so zu platzieren, dass keine Gefahr des Splitterns / Zerbrechen durch Herunterfallen oder Darauf treten gegeben ist.
  • Das Produkt ist regelmäßig zu kontrollieren und unverzüglich zu entfernen, wenn es Schäden (z.B. Bruch) aufweist.
  • Es ist verboten, Tieren mit dem Produkt ungerechtfertigt Schmerzen, Leider oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 31.01.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt Iglu mit Kühlplatte stellt eine Kühl- und Rückzugsmöglichkeit dar. Aufgrund der kleinen Eingangsgröße (6 cm Breite) eignet sich das Produkt nur für Zwerghamster und kleine Mausarten.
  • Die Tiere müssen die Produkte stets freiwillig benutzen können und dürfen nicht zu deren Nutzung gezwungen werden.
  • Den Tieren ist zu jeder Zeit eine zusätzliche Liegefläche bzw. Rückzugsmöglichkeit ohne Kühlplatte bzw. Kühlfunktion anzubieten, um ihnen das Ausweichen zu ermöglichen.
  • Die Produkte ersetzen nicht andere Wege der Abkühlung wie zum Beispiel das Angebot von ausreichend Trinkwasser und schattigen Rückzugsmöglichkeiten.
  • Die Produkte sind so zu platzieren, dass keine Gefahr des Splitterns/Zerbrechen durch Herunterfallen oder Darauf treten gegeben ist.
  • Die Produkte sind regelmäßig zu kontrollieren und unverzüglich zu entfernen, wenn sie Schäden (z.B. Bruch) aufweisen.
  • ACHTUNG! Die Produkte enthalten kleine Moosgummifüßchen, die von Tieren und Kindern verschluckt werden können, wenn sich diese von den Produkten ablösen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Trixie Kühlplatte
Weißes Iglu mit blau gemusterter Kühlplatte (Artikelnummer 63014), Vorderansicht
Weißes Iglu mit blau gemusterter Kühlplatte (Artikelnummer 63014), jeweils einzeln nebeneinander

Ähnliche Produkte

In Kategorie suchen: Kühlplatte
Nach Tierart suchen: Kaninchen, Meerschweinchen | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.