Laufflächenmatte RIMA

Rinnenmatte aus Gummi für Laufgänge in Rinderställen mit Entmistungsschieber

Prüfnummer: 2019-03-026 AntragstellerIn: Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201903026

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 18.10.2019

  • Die Laufflächenmatte RIMA dient dazu, den Harn der Rinder von der Laufläche schneller abzuleiten und den Boden dadurch sauberer und trockener zu halten.
  • Die Produktbeschreibung, die Montageanleitung sowie die Schiebervorgaben der Herstellerfirma sind zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Die RIMA muss oft genug (Richtwert: min. alle 2 Stunden) mit einem entsprechenden Entmistungsschieber gereinigt werden. Es ist auf einen tiergerechten Schieber, niedrige Baumaße, geringe Arbeitsgeschwindigkeit und Ausweichmöglichkeiten für die Tiere zu achten.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die der 1. Tierhaltungsverordnung (z.B. minimale Gangbreiten, Management des Bodens) eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
  • Der Herstellungsprozess von Bodenbelägen für die Tierhaltung der Fa. KRAIBURG wurde von mittels eines vom Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV, Freising, entwickelten Prozessaudits von der DLG begutachtet und evaluiert. Die Gummimatten von KRAIBURG haben den PAK-Test bestanden, d.h. die Migration von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen liegt bei allen untersuchten KRAIBURG Gummimattenmischungen unter den entsprechenden Richtwerten (10 μg/dm2 für 15+1 EU SCF-PAK und 5 μg/dm2 für 8 EU REACH-PAK).
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG

Göllstraße 8
84529 Tittmoning

Deutschland

https://kraiburg-elastik.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.