LED-Hundeleuchtring

Leuchtring für Spaziergänge mit Hunden in der Dämmerung/Nacht bzw. bei schlechten Lichtverhältnissen

Prüfnummer: 2019-10-016 AntragstellerIn: KiK Textilien und Non-Food GmbH
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201910016

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 27.06.2019

  • Das Produkt dient zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Hund und Halter bei Spaziergängen in der Dämmerung/Nacht.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung bzw. Gebrauchsanweisung verwendet werden.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass dem Hund durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Das Produkt LED-Hundeleuchtring darf nur mit der Dauerlicht-Funktion verwendet werden.
  • Das Produkt ist nicht wasserfest und darf daher nicht bei Regen oder im Wasser verwendet werden.
  • Das Produkt LED-Hundeleuchtring darf nie so eng anliegen, dass der Halsumfang des Hundes eingeengt wird. Es muss im Umfang dem Hals des Hundes angepasst werden. Das Produkt soll im hinteren Drittel des Halses angepasst und getragen werden. Bei individueller Anpassung der Weite gilt, dass ohne Druck auszuüben 1 bis 2 Finger unter den LED-Hundeleuchtring geschoben werden können.
  • Es ist durch Training (über positive Motivation) eine langsame Gewöhnung des Hundes an das Produkt LED-Hundeleuchtring anzustreben.
  • Das Produkt darf nur unter ständiger Aufsicht des Tierhalters/der Tierhalterin verwendet werden. Der/die Tierhalter/in muss eingreifen und das Produkt entfernen, wenn das Tier z.B. anfängt, das Produkt zu zerbeißen oder besonders ungestüm reagiert.
Gutachten nicht veröffentlicht

Ergänzungsgutachten vom 23.05.2022

Das Gutachten wurde um eine neue Version des LED-Hundeleuchtrings ergänzt. Es gelten die Verwendungsbedingungen aus dem Gutachten vom 27.06.2019.

Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

KiK Textilien und Non-Food GmbH

Siemensstraße 21
59199 Bönen

Deutschland

https://www.kik.de/

Bildergalerie

leuchtender LED-Hundeleuchtring in Gelb
Klick-Verschluss des LED-Hundeleuchtrings
leuchtender LED-Hundeleuchtring in rosa mit offengelegter LED-Kette
LED-Kette im Inneren des LED-Hundeleuchtrings
LED-Hundeleuchtring

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.