LOSPA SB

Elastische Spaltenauflagen für Rinder, Schlitzweite entsprechend der Tiergruppe maßgefertigt

Prüfnummer: 2017-03-024 AntragstellerIn: Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201703024

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 11.04.2017

  • Die Spaltenauflagen LOSPA SB und KURA SB dienen dazu, Maststieren und weiblichen Jungrindern eine weichere Liegefläche und mehr Rutschfestigkeit als auf Betonspalten anzubieten sowie den Ablauf von Flüssigkeiten zu erleichtern.
  • Die Produktbeschreibung und die Montageanleitung des Herstellers sind zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Kälber unter 2 Wochen, hochträchtige Kalbinnen, Kühe und Zuchtstiere dürfen nicht in Buchten mit vollperforierten Böden gehalten werden.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbesondere die der 1. Tierhaltungsverordnung (z.B. minimale Auftrittsbreite, maximale Spaltenbreite, Mindestfläche/Tier) eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.
Gutachten anzeigen (PDF)

AntragstellerIn

Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG

Göllstraße 8
84529 Tittmoning

Deutschland

http://kraiburg-elastik.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.