Maßgefertigte Qualitätshundezwinger

Maßgefertigte Zwingeranlagen (Modulbauweise) für die Unterbringung/Haltung von Hunden

Prüfnummer: 2019-10-037 AntragstellerIn: Dogsworld GmbH
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201910037

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 22.11.2019

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, eingehalten werden, sodass dem Hund durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßem Aufbau gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Für den Bau und die tierschutzkonforme Haltung in Zwingern sind im Speziellen die Vorgaben gemäß Punkt 1 der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung (Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden) und hier insbesondere die Punkte 1.2. (Anforderungen an das halten von Hunden im Freien) sowie 1.4. (Anforderungen an die Zwingerhaltung) einzuhalten. Das Tierschutz-Kennzeichen mit der Prüfnummer 2019-10-037 gilt nur für die begutachteten Zwinger,
    • die eine Mindestgröße von 15 m2 aufweisen. In dieser Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m2 zur Verfügung stehen.
    • die an der Hauptwetterseite geschlossen sind.
    • die an mindestens einer Seite des Zwingers freie Sicht nach außen ermöglichen.
    • die eine entsprechende Schutzhütte sowie einen zusätzlichen Liegeplatz aufweisen.
    • die ausreichend natürlich beleuchtet sind.
    • Entsteht durch die Anordnung der geschlossenen Zwingerelemente ein allseits geschlossener Raum, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
      • der Einfall von natürlichem Tageslicht muss sichergestellt sein. Die Flächen der Öffnungen für das Tageslicht müssen dabei grundsätzlich 12,5 % der Bodenfläche betragen. Dies gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-/Nachtrhythmus zusätzlich zu beleuchten.
      • In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
      • Die Bodenfläche des Raumes muss den Anforderungen an die Zwingerhaltung entsprechen, d.h. mindestens 15 m2 (siehe oben).
      • Ein Hund darf in einem nicht beheizbaren Raum nur gehalten werden, wenn dieser mit einer Schutzhütte gemäß den Anforderungen an das Halten im freien oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte bietet, ausgestattet ist.
    • Bei der Haltung von mehreren Hunden ist außerdem zu beachten:
      • Es sind bauliche Vorkehrungen zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zur Verfügung stehen.
      • Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzen können.
      • Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.
  • Für die tierschutzkonforme Verwendung sind jedenfalls folgende Anforderungen einzuhalten:
    • Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers frei zu bewegen. Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
    • Hunden muss mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
    • Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden. Kot ist täglich zu entfernen.
    • Der Halter hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.
    • Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier aufgrund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit der Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.
    • Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte aus einem wärmedämmenden Material zur Verfügung steht, die so beschaffen ist, dass der Hund sich nicht daran verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen sowie trocken und sauber gehalten werden. Die Schutzhütte muss so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
    • Außerhalb der Schutzhütte muss zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen.
    • Wer mehrere Hunde hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten. Von der Gruppenhaltung darf nur dann abgesehen werden, wenn es sich um unverträgliche Hunde handelt oder wenn dies aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.
    • Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.
    • In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein
  • Es ist durch Training (über positive Motivation) eine Gewöhnung des Hundes an den Aufenthalt im Zwinger sicherzustellen.

AntragstellerIn

Dogsworld GmbH

Veldnerstraße 55
4120 Neufelden

https://www.dogsworld.at/

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Nach Tierart suchen: Hunde | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.