Mobilstall Profi FL 10

Der Stall wird in verschiedene Funktionsbereiche aufgeteilt. Voliere mit Bodenrost in mehreren Ebenen und Scharraum mit Einstreu. Das Gebäude dient zur Haltung von Legehennen und ist mit modernster Technik ausgestattet. Die Herde wird in einem Stallabteil mit 2.500 Legehennen gehalten.

Prüfnummer: 2021-06-015 AntragstellerIn: Steiner Automation GmbH & Co KG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2021-06-015

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 30.07.2021

  • Die Mobilstallmodelle Compact 650 und Profi FL6, FL8, FL10 der Firma Steiner Automation GmbH & Co KG dienen als mobile Stallung für Legehennen und bieten den Tieren verschiedene Funktionsbereiche (Futter, Wasser, Nest, Sitzstangen, Scharrraum) auf mehreren Ebenen an.
  • Der Mobilstall Profi FL10 ist in der begutachteten Version für die Haltung von max. 2.524 Legehennen geeignet.
  • Die Einstreufläche muss den Legehennen stets uneingeschränkt zugänglich sein. Ein Absperren des Scharrraumes ist bei Volieren daher nicht gestattet.
  • Die Nester müssen zur Hauptlegezeit der Hennen für die Tiere zur Gänze frei zugänglich sein.
  • Es muss sich gestellt sein, dass das natürliche Lüftungssystem im Mobilstall Compact 650 auch ohne zusätzliche mechanische Lüftungsanlagen einen ausreichenden Luftwechsel gewährleistet. Kann dies nicht erfüllt werden, muss ein Alarmsystem installiert sein. (In den Mobilstallungen Profi FL6, FL8 und FL10 ist ein Alarmsystem standardmäßig verbaut.)
  • Die Mobilstallmodelle Compact 650 und Profi FL6, FL8, FL10 sind mit Material von lockerer Struktur einzustreuen, welches den Tieren ermöglicht, ihre ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen (z.B. Staubbaden, Picken, Scharren). Plattenbildung ist zu vermeiden.
  • Durch geeignete Platzierung der Mobilstallmodelle Compact 650 und Profi FL6, FL8, FL10 ist sicherzustellen, dass die Ställe nicht zu stark geneigt werden (nutzbare Fläche darf höchstens 14 % [= 8°] Neigung aufweisen). Alle Bereiche des Stallbodens müssen stets Einstreumaterial aufweisen.
  • Vor jedem Neubesatz sind die Mobilstallmodelle Compact 650 und Profi FL6, FL8, FL10 angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, Junghennen aus einer Aufzucht in Volieren zu verwenden.
  • Die Produkte sind mindestens einmal am Tag zu inspizieren. Defekte sind unverzüglich zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um das Wohlbefinden der Tiere zu schützen.
Gutachten nicht veröffentlicht

AntragstellerIn

Steiner Automation GmbH & Co KG

Grund 6
5122 Hochburg-Ach

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.