Nagerbrücken mit Edelstahldraht

Unterschlupfmöglichkeit, Verbindung zwischen Ebenen, Aufstiegshilfe für erhöhte Flächen

Prüfnummer: 2022-12-032 AntragstellerIn: Haupt derdekolieferant OHG
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 2022-12-032

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 14.06.2022

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch die Produkte keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Bei Hamstern wird dringend empfohlen, die Zwischenräume der einzelnen Zweige mit Moos, Kork oder einem unbedenklichen Sand-Kleber-Gemisch zu verdecken bzw. zu füllen.
  • Die Produkte sind täglich auf Verletzungssicherheit zu kontrollieren und unverzüglich zu entfernen, sollten sich zum Beispiel durch Annagen gefährliche Stellen, wie zum Beispiel herausragender Draht, große Spalten, scharfkantige Stellen, Splitterungen etc. entwickelt haben.

AntragstellerIn

Haupt derdekolieferant OHG

Dammersbacher Straße 37
36088 Hünfeld

https://www.derdekolieferant.de/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.