Orthopädische Liegeflächen der Serie Samoa Vital

Samoa Vital Kissen / Samoa Vital Bett (Trixie Artikelnummer 28329-28339 und 28385-28488), Das Futterhaus Vital Kissen "Lieblingsplatz" / Vital Bett "Lieblingsplatz" (Futterhaus Artikelnummer 28330FH-28333FH, 28335FH-28338FH, 28340FH-28343FH, 28345FH-28348FH und 28370FH-28377FH, 28380FH-28383FH, 28385FH-28388FH)

Prüfnummer: 2020-10-006 AntragstellerIn: TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Für: Hunde | Heimtier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 202010006

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 15.01.2020

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbes. die der 2. Tierhaltungsverordnung, eingehalten werden, sodass dem Hund durch die Produkte keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden bzw. der Hund nicht in seiner Anpassungsfähigkeit überfordert wird.
  • Die Produkte dürfen nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Die Liegefläche darf niemals so platziert werden, dass der Hund in der Zugluft liegt.
  • Der/die Tierhalter/in muss eingreifen, wenn das Tier z.B. anfängt, das Produkt zu zerbeißen, zerreißen oder beginnt Teile davon zu Fressen.

AntragstellerIn

TRIXIE Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Samoa Vital Bett
Samoa Vital Kissen
Samoa Vital Kissen Füllung

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Nach Tierart suchen: Hunde | Heimtier

Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.