Photovoltaik Freiflächen Anlage

zur Beschattung des Auslaufs /der Weidefläche

Prüfnummer: 2026-06-008 AntragstellerIn: Wiesenstrom GmbH
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 14.04.2026

  • Die Errichtung der Photovoltaik Freiflächen Anlage, der Firma eco-tec.at Photovoltaics GmbH, auf Weideflächen ermöglicht eine Haltung von Legehennen und Masthühnern und dient zusätzlich zur Stromgewinnung.
  • Alle Kanten der Ständer und Rahmen müssen speziell für den Einsatz im Tierbereich abgerundet sein, sodass keine scharfen Kanten oder Unebenheiten bestehen. Gegebenenfalls sind Abdeckungen an den Enden der Träger vorzusehen.
  • Kabel sind entsprechend zu sichern. Es dürfen keine Kabelschlaufen nach unten hängen. Die Ableitungen der Kabel zum Wechselrichter und von dort in den Boden sind einzuhausen.
  • Um den Legehennen ausreichend Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten, ist pro 1000 Hennen eine Fläche von mindestens 10 m² vorzusehen.
  • Damit die Fläche unter den Tischen für Legehennen und Masthühner jederzeit uneingeschränkt begehbar ist, ist eine lichte Höhe von mindestens 45 cm einzuhalten. Vorgaben für eine maximale Höhe bestehen nicht, es bleibt jedoch zu beachten, dass das Schutzbedürfnis der Tiere ausreichend erfüllt ist.
  • Die Tierhalterin / der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, die Anlage täglich hinsichtlich Verletzungsträchtigkeit für die Tiere zu überprüfen.
  • Es muss gewährleistet sein, dass auch die Fläche unter den Modulen immer ausreichend Grünaufwuchs aufweist, um diese als Auslauffläche anrechnen zu können. Ist dies nicht gewährleistet, ist die reduzierte Weidefläche für die Berechnung der Besatzdichte zu berücksichtigen.
  • Die Haltung von Legehennen und Masthühner auf Agri-PV-Flächen muss so erfolgen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der 1.  Tierhaltungsverordnung eingehalten werden und die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden.

AntragstellerIn

Wiesenstrom GmbH

Bayerhamerstraße 16
5020 Salzburg

https://www.ecee.at/wiesenstrom/

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.