Plattform mit Rampe

Artikelnummer 62265

Prüfnummer: 2025-12-018 AntragstellerIn: Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG
Tierschutzkonform nach § 18 des Tierschutzgesetzes

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 14.04.2025

  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen eingehalten werden, sodass den Tieren durch das Produkt keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
  • Das Produkt darf nur nach sachgemäßer Anwendung gemäß Herstelleranleitung verwendet werden.
  • Das Produkt Plattform stellt eine Erweiterung des Lebensraums der Tiere dar und kann als Rückzugsmöglichkeit und erhöhte Fläche genutzt werden.
  • Das Produkt darf nur mit genügend Einstreu verwendet werden, um ein fallendes Tier sanft aufzufangen.
  • Bei der Montage der Beine und der Rampe muss darauf geachtet werden, dass alle Schrauben vollständig versenkt werden, um das Verletzungsrisiko für die Tiere zu minimieren. Es darf keine Spalte zwischen der Rampe und der Plattform sein, da sich die Tiere sonst eventuell an den Füßen verletzen könnten.
  • Alle anderen Einrichtungsgegenstände, welche auf der Plattform platziert werden, müssen so ausgerichtet sein, dass diese nicht von der Plattform fallen und die Tiere verletzen könnten.
  • Die Produkte sollten bei jeder Tierkontrolle, aber zumindest einmal täglich auf etwaige verletzungsträchtige Stellen (Verbissspuren, Brüche etc.) kontrolliert und gegebenenfalls sofort entfernt werden.

AntragstellerIn

Trixie Heimtierbedarf GmbH & Co. KG

Industriestraße 32
24963 Tarp

Deutschland

https://www.trixie.de/

Bildergalerie

Plattform mit Rampe originalverpackt, Käfigeinrichtung für Mäuse und Hamster
Plattform mit Rampe aufgebaut, Käfigeinrichtung für Mäuse und Hamster

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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.