POLSTA

Tiefboxenkissen für Rinder in Liegeboxen

Prüfnummer: 2018-03-025 AntragstellerIn: Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
Für: Rinder | Nutztier
Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer 201803025

Verwendungs­bedingungen

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter mit dem Produkt mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen das Produkt verwendet werden darf. In Bezug auf das gegenständlich bewertete Produkt ist dabei auf Folgendes hinzuweisen:

Gutachten vom 27.11.2018

  • Das Tiefboxenkissen POLSTA darf nur in Tiefboxen in Laufställen für Rinder eingesetzt werden. Aufgabe des Tiefboxenkissens POLSTA ist es, den Tieren eine weiche Liegefläche in einer Tiefbox anzubieten, welche insbesondere den Karpalbereich (Vorderfußwurzelgelenk) entlastet. Die Boxenfläche muss zusätzlich mit ausreichender und geeigneter Einstreu versehen werden.
  • Die gesamte Liegefläche muss eingestreut sein, sodass für die Tiere eine ebene Liegefläche gewährleistet ist. Besonders empfehlenswert ist eine Kombination des Kissens mit einer kompakten, gut geführten Stroh-Mist-Matratze. Insbesondere ist darauf zu achten, dass im Übergangsbereich zwischen dem Tiefboxenkissen POLSTA und dem hinteren Liegeboxenbereich keine Kante entsteht, sondern ein ebener Übergang gegeben ist.
  • Die Liegebox mit dem Tiefboxenkissen POLSTA ist mindestens einmal täglich von Kot zu reinigen und mit ausreichend und geeigneter Einstreu zu versehen, wobei das Tiefboxenkissen POLSTA vollständig mit der Einstreu bedeckt sein muss. Auf eine entsprechende Pflege der Einstreu ist zu achten.
  • Spalten, die zwischen den Tiefboxenkissen POLSTA der einzelnen Liegeboxen bestehen, müssen mit der Einstreu vollständig aufgefüllt sein.
  • Die Produktbeschreibung und die Montageanleitung des Herstellers sind zu befolgen. Bestimmungswidriger Gebrauch ist zu unterlassen.
  • Es ist durch bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen, hier insbes. die der 1. Tierhaltungsverordnung eingehalten werden, sodass die Rinder nicht verletzt oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden.

AntragstellerIn

Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG

Göllstraße 8
84529 Tittmoning

Deutschland

https://kraiburg-elastik.de/

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Kraiburg POLSTA
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Allgemeines

Das Gutachten der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und das Tierschutz-Kennzeichen bestätigen ausschließlich die Tierschutzrechtskonformität, das heißt die Übereinstimmungen des Produktes mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen. Die Erfüllung sicherheitsrechtlicher bzw. sicherheitstechnischer Anforderungen sowie die Übereinstimmung mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (Patentschutz etc.) sind nicht Gegenstand der Überprüfung und des Gutachtens.

Die Fachstelle führt selbst keine Tests hinsichtlich der Zusammensetzung der verwendeten Materialen der Produkte durch. Die Bewertung gemäß dem Tierschutzgesetz gründet sich auf die von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vorgelegten Materialinformationen sowie gegebenenfalls dazu vorgelegte Unterlagen und Tests, die Produkte für das Inverkehrbringen in Österreich bzw. der Europäischen Union aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen erfüllen müssen, und/oder von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zusätzlich veranlasst wurden.

Werden Änderungen an der begutachteten Version des Produkts vorgenommen, ist mit der Fachstelle abzuklären, ob es sich um eine Abweichung handelt, die eine neuerliche Begutachtung oder eine Ergänzung des Gutachtens notwendig macht.